AKTUELLE INFORMATIONEN ZU COVID-19

Ab dem 20.03.2022

Stand 21.03.3022

 

Liebe Tanzstudio Alavi Mitglieder,

 

seit Sonntag den 20.März 2022 treten die Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein in Kraft.

Somit entfällt auch die 3G Regel.

 

 

 

 


AKTUELLE INFORMATIONEN ZU COVID-19

Ab dem 03.03. gilt 3G

Stand 02.03.3022

 

Liebe Tanzstudio Alavi Mitglieder,

 

am Donnerstag den 03.März 2022 treten weitere Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein in Kraft.

Für Indoor Sport/ Tanz gilt die 3G Regel.

 

3G: vollständig geimpft, genesen, negativ getestet.

Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung sowie minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.

 


AKTUELLE INFORMATIONEN ZU COVID-19

Ab dem 12.01. gilt 2G+

Stand 07.01.2022

Liebe Tanzstudio Alavi Mitglieder,

 

vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Zahlen hat Schleswig-Holstein weitere Einschränkungen beschlossen.

2G wird nun flächendeckend durch 2G+ ersetzt werden - darunter betroffen sind auch Ballett- und Tanzschulen. (Sport und Freizeiteinrichtungen)

 

Somit muss ab Mittwoch den 12.01.2022 zusätzlich zum Impf- oder Genesen-Nachweis ein aktueller Negativtest vorgezeigt werden (Gültigkeit: 24 Stunden).

Ein Selbsttest ist nicht gültig!

Diese Regelung betrifft alle, die das Tanzstudio betreten! (Eltern die die Räumlichkeiten des Tanzstudios betreten)

 

Kein Test-Nachweis: 

  • vollständig Geimpft oder Genese Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosteripmfung)
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit (Testnachweis der Schule)
  • Johnson & Johnson Geimpfte mit einer weiteren Impfung 

 

Bitte Beachtet:

Unter 18 Jahren

  • Von der 2G+ ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres, sowie Schüler:innen unter 18 Jahren, die regulär in der Schule getestet werden. Unter Vorlage des Nachweises der Schule.

Genesen

  • Der Genesenen-Status ist höchstens für sechs Monate gültig. Genesene können nach drei Monate boostern. Wer genesen ist, kann drei Monate nach Ende der Infektion eine Auffrischungsimpfung erhalten, die dann sofort nach Erhalt von der Testpflicht befreit.
  • Wer sich trotz einer vollständigen Impfserie infiziert hat und genesen ist, wird den Geboosterten gleichgestellt und benötigt keinen zusätzlichen Testnachweis. Ohne Boosterimfpung gilt dies höchstens für die Dauer von sechs Monaten.

 

 

MASKEN und ABSTANDSREGEL:

"Außerhalb" des Tanzraumes besteht nach wie vor Masken und Abstandspflicht.

Der Mund-Nasenschutz (FFP2-Maske oder medizinische Maske) darf nur auf der zugewiesenen Tanzfläche abgenommen werden.

Wir empfehlen auch das Tragen der Maske im Unterricht.

 

BITTE MITBRINGEN:

Deine eigene saubere Matte oder Badetuch. Für unsere Balletttänzer:innen zusätlich kleines Handtuch für die Ballettstange. Und natürlich gute Laune. :-)

 

HYGIENEREGELN:

- Hände sind vor und nach dem Unterricht zu desinfizieren. Desinfektionsstationen vor dem Tanzsaal-Eingang und dem Ausgang sind vorhanden.

- Schüler:innen die Anzeichen von Schnupfe, Husten, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen sowie Durchfall oder andere Zeichen einer Erkältung aufweisen, bleiben zu Hause. 

 

ALLE UNSERE KURSE FINDEN ZUSÄTZLICH PER LIVE-STREAM STATT. :-)

 

Sobald neue Maßnahmen getroffen werden, werden wir Euch hier aufklären.

 

Bleibt Gesund

Euer Tanzstudio Alavi Team

 



AKTUELLE INFORMATIONEN ZU COVID-19

Stand: 19.Novemver 2021

Liebe Tanzstudio Alavi Mitglieder,

 

vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Zahlen, kommt es ab Montag den 22.November 2021 in Schleswig-Holstein zur 2G-Regelung.

 

Zugang haben unter 2G-Regelung:

  • vollständig Geimpfte oder Genesene Personen
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit (Testnachweis der Schule)
  • Personen aus medizinischen Gründen (unter Vorlage eines ärtzlichen Attestes im Original)

 

- GEIMPFT: Nachweis eines vollständigen Impfschutzes. Wobei die letzte Impfung mind. 14 Tage zurückliegen muss.

- GENESEN: Falls Du genesen bist, ein positives PCR-Testergebnis, das mind. 28 Tage alt oder höchstens 6 Monate alt ist.

- AUSNAHMEN: Von der 2G-Regel ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres, sowie Schüler:innen unter 18 Jahren, die regulär mind. zweimal pro      Woche in der Schule getestet werden. Bitte einen Nachweis der Schule vorlegen.

 

MASKEN und ABSTANDSREGEL

"Außerhalb" des Tanzraumes besteht nach wie vor Masken und Abstandspflicht.

Der Mund-Nasenschutz (FFP2-Maske oder medizinische Maske) darf nur auf der zugewiesenen Tanzfläche abgenommen werden.

 

BITTE MITBRINGEN

Deine eigene saubere Matte oder Badetuch. Für unsere Balletttänzer:innen zusätlich kleines Handtuch für die Ballettstange. Und natürlich gute Laune. :-)

 

HYGIENEREGELN

- Hände sind vor und nach dem Unterricht zu desinfizieren. Desinfektionsstationen vor dem Tanzsaal-Eingang und dem Ausgang sind vorhanden.

- Schüler:innen die Anzeichen von Schnupfe, Husten, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen sowie Durchfall oder andere Zeichen einer Erkältung aufweisen, bleiben zu Hause. 

 

ALLE UNSERE KURSE FINDEN ZUSÄTZLICH PER LIVE-STREAM STATT. :-)

 

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